§2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt ausschließlich und unmittelbar die Förderung des Wissensstandes über das Wirken und die Werke von Dr. Moshé Feldenkrais im Sinne der Volksbildung sowie
(2) die Schutzerlangung und Erhaltung nachstehender Marken:
Feldenkrais®, der/die FVÖ zertifizierte/r Feldenkrais® – LehrererIn und das international geschützte Logo (Wortbildmarke).
(3) Der Verein legt die Bedingungen der Benützung der Verbandszeichen fest und sorgt dafür, dass
a) die Techniken nur von Personen angewendet werden, welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
b) Namen und Kennzeichen Feldenkrais®, der/die FVÖ zertifizierte Feldenkrais®-LehrererIn und das internationale Logo ist zur Verwendung ausschließlich jenen Personen vorbehalten bleiben, welche die geforderten Voraussetzungen erfüllen und zwar mittels Einholung des umfassenden gesetzlichen Schutzes und der Durchsetzung des Schutzes auf dem Rechtsweg.
(4) Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks mit gleichgerichteten Institutionen zusammenarbeiten.